Ausbildungsziel
Mit der durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführten staatlichen Abschlussprüfung „Großer Heilpraktiker“ erhältst Du die allgemeine Heilpraktikererlaubnis. Du bist grundsätzlich mit bestandener Prüfung berechtigt, jede Tätigkeit auszuüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder körperlichen Schäden dient.
Darüber hinaus erhoffen wir uns für Dich, Deine Begeisterung für lebenslanges Lernen geweckt zu haben.
Dauer und Gebühren
Vorab: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsdauer. Auch wenn es immer mal wieder Menschen gibt, die die Prüfung im Selbststudium in kürzester Zeit bestanden haben sollen, zeigen die deutschlandweit hohen Durchfallquoten, dass man gut beraten ist, sich für die Ausbildung Zeit und Muße zu nehmen.
Wir sind sicher, dass eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfung und Deinen späteren Berufswunsch entscheidend ist. Daher empfehlen wir Dir eine zweijährige fundierte Ausbildung, um die Inhalte der staatlichen Prüfung sowie weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten verständlich, mit Freude und nachhaltig zu vermitteln. Dein individuelles Lernen wird von uns bestmöglich unterstützt.
Die Gebühren für die zweijährige Ausbildung am Alitheia Institut betragen 7.500 €. Du hast zwei Möglichkeiten, die Ausbildungsgebühren zu bezahlen:
- Einmalzahlung: Du kannst die Summe vor Deinem Ausbildungsbeginn als Einmalbetrag überweisen. Bei Zahlung der vollständigen Ausbildungsgebühr bis spätestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn erhältst Du einen Frühbucherrabatt von 10%. Somit reduziert sich der Betrag auf 6.750 €.
- Ratenzahlung: Entscheidest Du Dich für die Ratenzahlung, so werden drei gleiche Raten à 2.500 € fällig.
- 1. Rate: 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn
- 2. Rate: Am 30.03. des ersten Ausbildungsjahres
- 3. Rate: Am 30.06. des ersten Ausbildungsjahres
Mit Überweisung der Schulgebühren erhältst Du Zugang zu unserer Lernplattform, auf der Du unsere Lehrvideos und das Skript findest. Die Lernplattform ist der zentrale Ort mit Deinen Mitschüler:innen und uns zu kommunizieren.
Dauer der Ausbildung | 2 Jahre |
Ausbildungsbeginn | Jährlich im März |
Unterrichtszeiten | Montags 10-13 Uhr oder 14-17 Uhr (in Präsenz und/oder online) |
Ausbildungsgebühren | max. 7500 € |
Du erhältst |
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Beginn, Anmeldung und Unterrichtstage
Der Einstiegstermin für Deine Ausbildung ist jeweils Anfang März. Der Termin ist auf die staatliche Prüfung abgestimmt.
Mit der Anmeldung am Alitheia Institut erklären wir Dir gerne Schritt für Schritt, welches Gesundheitsamt in Abhängigkeit Deines Wohnsitzes für Dich und Deine Prüfung zuständig ist und wie Du Dich für Deinen Prüfungstermin anmelden kannst.
Der wöchentliche Unterricht findet montags in der Zeit von 10 – 13 Uhr oder 14 – 17 Uhr in Präsenz statt. In den Berliner Schulferien findet kein Unterricht statt. Du hast Interesse an einer reinen Online Ausbildung? Schreib uns oder sprich uns an.
Wie Du Schüler:in am Alitheia Institut werden kannst
Ganz einfach. Wir möchten Dich kennenlernen! In einem persönlichen Gespräch möchten wir gerne mehr über Dich und Deine Motivation erfahren. Zudem beantworten wir gerne Deine Fragen.
Wir erklären Dir, was Dich in der zweijährigen Ausbildung am Alitheia Institut erwartet.
Wir glauben, dass Dein Erfolg in Prüfung und Beruf letztlich auch unser Erfolg ist. Wir teilen also die gleiche Vision: Heilpraktiker:innen, die fundiert ausgebildet sind, Spaß am lebenslangen Lernen entwickelt haben und kompetent und empathisch therapeutisch arbeiten.
Melde Dich noch heute an für ein persönliches Beratungsgespräch unter info–at–alitheia-institut.de
Rechtlicher Rahmen
Gesetzesgrundlage
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben möchte, braucht eine Zulassung als Arzt oder die Erlaubnis als Heilpraktiker:in tätig zu sein. Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) bildet dabei die Grundlage.
Heilpraktiker:innen üben ihren Beruf selbstständig aus. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich um einen „freien Beruf“.
Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis
Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese lauten
- Mindestalter: 25 Jahre
- Schulabschluss: mindestens Hauptschulabschluss
- Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit in Form eines erweiterten Führungszeugnisses
- Nachweis der körperlichen und seelischen Gesundheit mittels ärztlichem Attests
- Überprüfung, dass die Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder die ihn/sie aufsuchenden Patient:innen darstellt
Prüfung
Seit dem Jahr 2018 sind die Inhalte der Überprüfung bundeseinheitlich geregelt. Die deutschlandweit gültigen Prüfungsfragen werden vom ‚Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen‘ erstellt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Fragen, die durch Ankreuzen einer oder mehrerer richtiger Antworten zu lösen sind. Die schriftliche Prüfung hast Du bestanden, wenn Du mindestens 45 der 60 Fragen korrekt und vollständig beantwortet hast. Für die Beantwortung der 60 Fragen hast Du am Tag Deiner Prüfung 120 Minuten Zeit.
Nach der erfolgreichen schriftlichen Prüfung erhältst Du einige Wochen später den Termin für Deine mündliche Prüfung. Die mündliche Überprüfung nimmt der/die zuständige Amtsärzt:in ab.
Für Berlin gilt: Für die Durchführung der beiden Prüfungsteile und die Erteilung der Erlaubnis ist das Gesundheitsamt zuständig.
Was ist Heilkunde?
Heilpraktiker:innen sind berechtigt, die Heilkunde auszuüben. Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.